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Band VI des Bündner Urkundenbuchs (BUB) enthält die das Gebiet des Kantons Graubünden betreffenden Urkunden von 1350 bis 1369 und Nachträge von 1209 bis 1355. Das Material stammt aus 134 Archiven hauptsächlich der Schweiz und ihrer Nachbarländer.
Auch dieser Band spiegelt die staatliche und kulturelle Vielfalt im kleinräumig gegliederten ehemals churrätischen Raum. Die Geschichte der Herrschaften, der Gemeinden und der Stadt Chur als Sitz des Bistums und der Reichsbischöfe rechtfertigt weiterhin das Interesse der Mittelalterforschung. Für die bündnerische Landesgeschichte ist dieser Band VI von besonderer Bedeutung, weil er die Anfänge des Gotteshausbundes dokumentiert: 1367 schlossen sich die Domherren, die Dienstadligen, die Täler und die Bürger der Stadt Chur zusammen zur Verteidigung der Rechte und der Sicherheit des Gotteshauses Chur, weil Peter I. Gelyto in Reichsdiensten seine Pflichten als Bischof und Feudalherr vernachlässigte.