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Die Analyse der von Papst Gregor dem Großen (590–604) verfaßten und im Wortlaut überlieferten Briefe zeigt, daß es sich dabei in 62 Prozent der Fälle um Reskripte im Sinne des römischen Kaiserrechts handelt, das heißt um Urkunden, die der Papst ebenso, wie es die Kaiser taten, einem Petenten auf dessen Antrag und unter Vorbehalt der Ungültigkeit bei fehlerhaftem Antrag gewährte. Dieser Befund erlaubt es, die Abkunft des mittelalterlichen Urkundenwesens vom spätantiken auf neue Weise zu begründen, den Begriff des Privilegs neu zu definieren und die Widerruflichkeit herrscherlicher Konzessionen als unerläßliches Hilfsmittel einer bestimmten Regierungsweise zu beschreiben. Man konnte nämlich den bei aller Rechtsbildung vorausgesetzten Konsens des Oberhauptes mit den Rechtsunterworfenen nur dadurch herstellen, daß Kaiser und Päpste ständig mit den in den Hauptstädten zusammenströmenden Petenten verhandelten. Ein Register erschließt das Werk.