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Die im Mittelalter verbreiteten Modelle zur Erklärung von Herrschaft setzen fast durchweg eine ursächliche Verbindung zwischen menschlichem »peccatum« und dem Auftreten der herrscherlichen »potestas« voraus. Dabei stand zunächst die Auffassung im Vordergrund, die Obrigkeit sei von Gott für den Kampf gegen das Böse, zur Sicherung der allein lebensbewahrenden Ordnung auf Erden geschaffen worden; noch Kaiser Friedrich II. sah so seine herrscherliche Stellung, und ähnlich urteilten etwa Wilhelm von Ockham und John Wyclif im Spätmittelalter. Die gegensätzliche Position formulierte in voller Schärfe dann freilich erst Gregor VII. Die Herrschaft als eine Gottes Ordnung pervertierende Erfindung der zum Satan Abgefallenen vermochte danach irgendeine positive Bedeutung allein nach ihrer völligen Unterwerfung unter Kirche und Papst zu gewinnen. Machten sich die Theologen und Kanonisten der folgenden Jahrhunderte Gregors schroff ablehnenden Ansatz auch meist nicht voll zu eigen, so folgten sie ihm doch darin, daß sie aus menschlicher Sündhaftigkeit und kirchlichem Erlösungsmonopol ebenfalls die wesensmäßige Unterordnung des Herrschers unter Kirche und Papst erschlossen. Ein Register erschließt das Werk.