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In einer Welt, in der die Schriftlichkeit lange zurücktrat gegenüber einer dominierenden Mündlichkeit, stellt sich entschieden die Frage nach dem Verhältnis von Überlieferung und Geltung. Auf normative Texte des frühen und hohen Mittelalters bezogen: Korrespondiert ihre historische Bedeutung mit der zeitgenössischen Rezeption, und sagt diese handschriftliche Tradition des Rechts etwas aus über den Grad seiner Effektivität? Zugespitzt formuliert: Stimmen Sollen und Sein, Norm und Praxis überein? Der Frage wird exemplarisch nachgegangen in vier in Vortragsform konzipierten Referaten zum weltlichen und kirchlichen Recht des Mittelalters, die auf dem 35. Deutschen Historikertag in Berlin große Beachtung fanden und hier, überarbeitet und mit wissenschaftlichem Apparat versehen, geschlossen im Druck vorgelegt werden.
Aus dem Inhalt: Inhalt: Vorwort; R. Kottje: Die Lex Baiuvariorum – das Recht der Bayern; H. Mordek: Karolingische Kapitularien; R. Schieffer: Rechtstexte des Reformpapsttums und ihre zeitgenössische Resonanz; E. Wadle: Frühe deutsche Landfrieden; Personen-, Orts- und Sachregister.